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Benachteiligte Brauereigaststätten erhalten Corona-Hilfen

17.03.2021

Nach vier Monaten harter Arbeit freut sich der Forchheimer Stimmkreisabgeordnete Michael Hofmann über den Erfolg: „Der Bund gibt grünes Licht: unsere Brauereigaststätten sind für die Corona-Hilfen nun doch antragsberechtigt. Für die November- und Dezemberhilfen gilt jetzt, dass der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens – wie etwa der Brauerei - zu sehen ist.“

Damit habe der Bund den von ihm ausgearbeiteten Vorschlag weitestgehend übernommen und Brauereigaststätten mit „normalen“ Gaststätten gleichgesetzt, freut sich Hofmann. Insbesondere für Franken ist die gefundene Regelung ein großer Erfolg, weil nicht nur die Brauereigaststätten davon profitieren, sondern auch Gaststätten, die daneben eine Schnapsbrennerei betreiben oder die zahllosen Hecken- und Straußenwirtschaften. „Die gastronomische Vielfalt und die regionalen Erzeuger sind die Gewinner dieser Lösung. Und deren Gäste, die hoffentlich bald wieder in den Wirtschaften bedient werden können, sobald das Geschehen es wieder zulässt“, so Hofmann.

Viele haben daran mitgewirkt. „Politik ist Teamarbeit. In Berlin haben in den Fraktionssitzungen unsere oberfränkischen Bundestagsabgeordneten Silke Launert, Emmi Zeulner und Thomas Silberhorn Druck gemacht. Vom Verband privater Brauereien kamen wertvolle Daten und Hintergrundinformationen. Sie waren die Grundlage für mein Konzept“, verrät Hofmann.

Neben einer von Alexander Dobrindt initiierten Videokonferenz mit Bundesminister Peter Altmaier brauchte es dann auch noch ein persönliches Gespräch des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit Bundeskanzlerin Merkel. Es hätte auch schneller gehen sollen, bedauert Hofmann, aber: „Das zähe Ringen hat sich am Ende doch gelohnt. Viele hatten meine Bemühungen schon abgeschrieben, andere sich mit Lösungen abgefunden, die nicht wirklich eine Hilfe für die Betreiber unserer Brauereigaststätten waren. Der Einsatz für unsere Familienbetriebe, die auch Kulturbotschafter und Aushängeschilder unserer Region sind, war dringend notwendig.“, zeigte sich Hofmann hartnäckig. Der Stimmkreisabgeordnete weist darauf hin, dass die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April 2021 möglich ist.           

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